Veranstaltung zum Thema Patientenverfügung mit Brigitte Zypries

Veröffentlicht am 20.05.2009 in Presse im Wahlkreis

Am 19. Mai 2009 fand im Evangelischen Gemeindehaus in Deizisau eine Veranstaltung zum Thema "Patientenverfügung - Selbstbestimmung bis ans Lebensende" statt. Hauptrednerin war Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Nach einführenden Bemerkungen von Karin Roth machte Zypries deutlich, dass die Rechtmäßigkeit jedes medizinischen Eingriffs von der Zustimmung des Patienten abhänge.

Fraglich sei jedoch, ob der in einer sogenannten Patientenverfügung vorab zum Ausdruck gebrachte Wille in jedem Falle dem aktuellen Willen gleichgestellt werden kann. Umstritten sei auch, welche Reichweite eine Patientenverfügung hat oder haben sollte, das heißt für welche Krankheitssituation (z.B. im Koma) sie gültig ist.

Zypries führte aus, dass viele Menschen bereits in einer Patientenverfügung festgelegt hätten, was bei schwerer Krankheit mit ihnen geschehen solle, wenn sie aktuell nicht mehr selbst entscheiden können. Damit könne der Patient selbst bestimmen, ob und wenn ja welche Form der Behandlung in welcher Situation gewünscht werde. Was aber darf, muss oder kann ein Patient alles vorher bestimmen, wo sind die rechtlichen und ethischen Grenzen für Patienten, Angehörige, Ärzte? Die Diskussion über rechtliche und ethische Aspekte von Patientenverfügungen wurde von Karin Roth, Brigitte Zypries, Dieter Kress (AOK Neckar-Fils), Hannely Paulus (Ärztin aus Denkendorf), Ursula Roser (Esslinger Stadtseniorenrat) und Petra Vetter (Medizinrechtlerin) vor fast 300 Besucherinnen und Besuchern intensiv geführt.

 

Homepage Karin Roth

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