Umweltprämie: Jeder Antrag wird bearbeitet

Veröffentlicht am 02.04.2009 in Bundespolitik

Die Umweltprämie ist ein "Renner". 440.000 Anträge liegen nach dem alten Antragsverfahren vor und 430.000 online-Reservierungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) arbeitet die Anträge chronologisch ab. Bisher hat es 70.000 Anträge genehmigt.
"Niemand muss Angst haben, dass er jetzt nicht mehr zum Zuge kommt", machte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg deutlich. Die Umweltprämie werde es auf jeden Fall bis Ende 2009 geben.

Die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Umweltprämie hat die Nachfrage nach Neu- und Jahreswagen kräftig angekurbelt.

Anträge online stellen

Seit dem 30. März kann die Umweltprämie online beantragt werden. Darüber hinaus gilt ein neues Antragsverfahren. Jetzt kann die Prämie reserviert werden, wenn der Kaufvertrag eines Autos vorgelegt wird.

Zur Auszahlung kommt es aber erst, wenn die Verschrottung des alten Autos nachgewiesen wird. Außerdem muss der Neu- oder Jahreswagen zugelassen sein. Dieser Nachweis kann innerhalb von sechs Monaten erfolgen, sodass sich auch längere Lieferzeiten nicht nachteilig auswirken.

Einen Antrag nach dem alten Verfahren kann noch stellen, wer sämtliche Antragsvoraussetzungen (einschließlich Abgabe des Original -Fahrzeugbriefs des verschrotteten Pkw) bis einschließlich 29. März erfüllt hat. Der Antrag muss dann bis spätestens 15. April beim BAFA eingehen.

Mehr Haushaltsmittel in Kürze

Die Bundesregierung wird in Kürze eine Aufstockung der Haushaltsmittel für die Umweltprämie beschließen. Über die zusätzlichen Mittel wird dann im parlamentarischen Verfahren entschieden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hatten sich bereits am 26. März grundsätzlich auf eine Aufstockung der Mittel geeinigt.

Regelungen für Erbfälle

Aufgrund des geänderten Verfahrens ist mit einer weiteren Welle von Neuzulassungen zu rechnen. Es gibt nun auch eine Regelung für Erbfälle. Erben können gegen Vorlage des Erbscheins die Umweltprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.

 

Homepage Karin Roth

Jetzt Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden